| Statuten |
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| Geschrieben von: Daniel Senn |
| Mittwoch, 11. Februar 2009 um 20:24 Uhr |
Tauchclub "Fun Divers"Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Fun Divers" besteht eine Vereinigung von Sporttauchern. Der Sitz des Clubs befindet sich am Wohnort des Präsidenten. Die "Fun Divers" sind konfessionell und politisch neutral. Artikel 2 Ziel und Zweck Der Club bezweckt die Förderung und den Zusammenschluss von Tauchsportlern. Der Club ins unabhängig gegenüber sämtlichen Tauchshops. Er geht keine Verpflichtungen ein, weder schulischer noch kommerzieller Art. Der Club soll keinen gewinnorientierte Vereinigung sein. Artikel 3 Mitgliedschaft Aktivmitglieder Passivmitglieder Ehrenmitglieder Artikel 4 Eintritt/ Austritt/ Ausschluss Der Eintritt zu den "Fun Divers" kann jederzeit erfolgen. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in den Club (d.h. per Ende Monat) und endet mit dem Austritt, beziehungsweise Ende Kalenderjahr. Austrittserklörungen sind dem Vorstand schriftlich auf die nächstfolgende GV einzureichen. Das laufende Clubjahr ist noch beitragspflichtig. Mitglieder, die dem Club gegenüber nicht nachkommen oder auf irgendeine Art Schaden zufügen, können durch Beschluss der GV ausgeschlossen werden. Artikel 5 Organisation des Clubs Die Organe des Clubs
Artikel 6 die Generalversammlung Für Aktiv und Ehrenmitglieder ist der Besuch der GV obligatorisch. Im Verhinderungsfall ist eine schriftliche oder telefonische Entschuldigung an den Vorstand zu richten. Für Passivmitglieder ist der Besuch freiwillig. Die GV ist oberstes Organ des Clubs. Das Vereinsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Die GV findet jährlich im 1. Quartal statt, vorzugsweise im Januar. Eine ausserordentliche GV findet auf Beschluss des Vorstandes oder auf ANtrag von 2/5 der stimmberechtigten Mitglieder statt. Jede GV ist beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mieglieder anwesend sind. Stimmberechtigt sind alle Aktiv und Ehrenmitglieder. Artikel 7 Kompetenz/ Geschäfte der Generalversammlung
Artikel 8 Der Vorstand Der Vorstand wird jedes Jahr durch die GV gewählt respektive bestätigt und besteht aus:
Artikel 9 Die Mittel Die Mittel des Clubs bestehen aus den Mitgliederbeiträgen und allfälligen Zuwendungen. Das Vermögen des Clubs ist allein haftbar für dessen Verpflichtungen. Artikel 10 Haftbarkeit bei Unfällen Für alle Unfälle, welche bei Tauchaktivitäten oder sonstigen Veranstaltungen des Clubs vorkommen, kann weder der Club noch ein Mitglied haftbar gemacht werden. Mitglieder handeln Eigenverantwortlich. Artikel 11 Auflösung Für die Auflösung ist die Zustimmung von 2/3 aller an der GV anwesenden Mitgliedern nötig. Im Falle einer Auflösung wird das Clubvermögen nach Abug der Liquidationskosten auf alle Aktivmitglieder aufgeteilt. Artikel 12 Revision Einzelne Artikel der Statuten können durch die GV mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder geändert werden. Eine Totalrevision der Statuten kann nur auf Antrag des Vorstandes mit 2/3 Mehrheit der Mitglieder beschlossen werden. Gründungsversammlung Cornelia Meier (Präsidentin) |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, 14. Februar 2009 um 22:41 Uhr |



